Definition der Impotenz (Syn.: Erektile Dysfunktion, Potenzprobleme)

Bei der Impotenz werden zwei Formen unterschieden. Die Impotentia coeundi (Erektile Dysfunktion) bezeichnet die Unfähigkeit zur Ausübung des Geschlechtaktes. Sie ist jene Form, die im allgemeinen Sprachgebrauch unter Impotenz verstanden wird. Die zweite Form, die Impotentia generandi (Sterilität, Infertilität), steht für die Unfähigkeit zur Fortpflanzung.

Die Erektile Dysfunktion (ED) ist eine Form der Impotentia coeundi, bei der keine ausreichende Steifheit (Rigidität) des Penis zur Durchführung eines Geschlechtsverkehrs erreicht oder erhalten werden kann. Dabei liegt die Betonung auf der Durchführung des Geschlechtsverkehrs.  Masters und Johnson haben 1970 einen Mann als impotent klassifiziert, wenn er bei mindestens 75% seiner koitalen Versuche wegen mangelnder Rigidität (Steifheit) zu einer Penetration (Eindringen) nicht in der Lage war. Aus dem Genannten geht hervor, dass eine ED nicht über den maximal zu erreichenden Grad der Tumeszenz (Umfangszunahme) und/oder Rigidität definiert wird. Per definitionem müssen die Erektionsstörungen seit mindestens sechs Monaten bestehen.

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  Weitere Informationen zur Definiton der Erektilen Dysfunktion
  Luststörungen (Libidostörungen)
  Orgasmusstörungen

 
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